Herzlich willkommen auf der Seite Ihres Prüfunsgzentrumes für amtliche Sportbootführerscheine und Funkbetriebszeugnisse
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Voraussetzungen Sportbootführerschein:


Mindestens 16 Jahre, bzw. 15 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung.

Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular (siehe "Anträge").

Ärztliches Attest (im Original) auf einer Seite beidseitig bedruckt.

1 Passbild (mit Namen und Geburtsdatum auf der Rückseite) gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

eine Kopie des Kfz-Führerscheins oder ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (0)

(siehe "Anträge")

Bei Jugendlichen (unter 18 Jahren) kein Führungszeugnis, sondern eine Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf dem Antragsformular.

Alle Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen vollständig spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen. Unvollständig eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Ist ein vorläufiger Führerschein erwünscht, muss dieser ebenfalls, zusammen mit der Prüfungsgebühr, spätestens 7 Tage vor Prüfungsbeginn auf dem Konto des Prüfungsausschusses eingegangen sein.

Barzahlungen am Prüfungstag werden nicht akzeptiert.

 
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