Herzlich willkommen auf der Seite Ihres Prüfunsgzentrumes für amtliche Sportbootführerscheine und Funkbetriebszeugnisse
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UKW Binnenschifffahrtsfunk UBI:

Voraussetzungen

Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung.

1 Passbild 35x45mm mit Namen versehen gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC.

Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis SRC:

Voraussetzungen

Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung

1 Passbild 35x45mm mit Namen versehen gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei

ggf. eine unbeglaubigte Kopie des UKW-Betriebszeugnisses II.

Allgemein gültiges Funkbetriebszeugnis LRC:

Voraussetzungen

Mindestens 15 Jahre, bzw. 14 Jahre + 9 Monate alt am Tage der Prüfung.

1 Passbild 35x45mm mit Namen versehen gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei.

ggf. eine unbeglaubigte Kopie des Funkbetriebszeugnisses GOC, LRC, ROC, UBZ oder SRC.


Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen komplett spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.

 
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